Könnte ich wegen Körperverletzung angezeigt werden, wenn jemand mich als erst geschlagen hat und ich mich verteidigen wollte?

11 Antworten

Ja, Du darfst bei der Notwehr immer nur das mildeste Mittel anwenden. Beispiel: Wenn Dir jemand eine Ohrfeige gab, und Du schlägst die Person dann zusammen, ist das nicht verhältnismäßig.


ThisIsJustMeHH  20.10.2019, 15:08

Jedes mal erzählt irgendjemand das Märchen von der Verhältnismäßigkeit. Es ist das mildeste erforderliche Mittel zu wählen. Das hat rein gar nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun. Da du selbst unwillig bist wenigstens 30 Sekunden Google zu benutzen bevor du antwortest ein paar Links sammt der relevanten Zitate.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/seite-5

"Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess."

Fischer ist Übrigens der Autor der Kommentierten StGB Version "Strafgesetzbuch-StGB mit Nebengesetzen" welches DAS Standardwerk zum Strafgesetzbuch ist. Meinst du es wirklich besser zu wissen als dieser Mann? Er gilt als Koryphäe bezüglich des StGBs...

https://www.koerperverletzung.com/grenzen-der-notwehr/

"Bestimmte Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht, beispielsweise der rechtfertigende Notstand, erfordern eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Rechtsgüter. Hier darf beispielsweise das Rechtsgut Eigentum nicht auf Kosten des Rechtsgutes Lebens verteidigt werden. Diese Abwägung wird als Verhältnismäßigkeit bezeichnet.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findet bei Notwehr und Nothilfe jedoch gerade keine Anwendung."

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/

"Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern findet jedoch im Rahmen der Notwehr anders als beim Notstand nicht statt. Somit darf beispielsweise auch die Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden."

https://www.anwalt.org/notwehr/#Notwehr_Verhaeltnismaessigkeit_ist_nicht_erforderlich

"Anders als beim sogenannten rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB kommt es bei der Notwehr nicht auf das Merkmal der Verhältnismäßigkeit an

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Natürlich, der andere könnte genau das Gegenteil behaupten (wenn es sonst kein Unbeteiligter mitbekommen hat).

Wenn es nur ihr beide wart, dann können dir nur andere Beweise helfen (Verletzungen, Chatverläufe mit denen er dir gedroht hat etc.) Ansonsten ist die Anzeige für die Katz.

Gruß


Du kannst immer angezeigt werden. Die Frage ist halt ob die Anzeige stand hält.

Man darf sich angemessen verteidigen; das ist nicht strafbar.


Sirius66  20.10.2019, 21:27
Man darf sich angemessen verteidigen; 

Ich werde dafür gerade sowas von nieder gemacht.

Es gibt wohl kein angemessen ....

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Auf jeden Fall. Jeder Fall von Notwehr muss bewertet werden. Dazu ist ein Strafverfahren notwendig und dazu eine Anklage.

Das heißt nicht, dass du schuldig bist.

Du darfst in einer Notwehrsituation alles Gebotene tun, um die Notwehrlage zu beenden. Die Handlungen selbst bleiben Straftaten, aber (zumeist) folgenlos. In der Situation selbst musst du auch nicht über Verhältnismäßigkeit u.ä. nachdenken.

In der Situation wechselseitiger Körperverletzungen ... ist nicht nur entscheidend, wer angefangen, sondern auch, wer aufgehört hat :-)