Beleidigungen über Tellonym, Anzeige sinnvoll?

1 Antwort

Bei der Polizei wird am Ende Aufwand gegen Ziel abgewogen. Es ist recht aufwändig an die Daten zu kommen, dem Täter würde höchstens eine kleinere Geldstrafe drohen. Da passiert in der Regel nichts. „Mannweib“ ist vielleicht auch nicht sehr charmant, aber erfüllt nicht den Tatbestand einer Beleidigung im rechtlichen Sinn.