Darf ich einen Polizei Hund was antun?

14 Antworten

Vielleicht solltest du eher deine Lebensweise überdenken, wenn du andauernd mit Polizeihunden aneinander gerätst...

Und ich wage stark zu bezweifeln, dass du des öfteren absolut unschuldig von Polizeihunden im Dienst "außer Kontrolle" angegangen wirst.

Um eins mal klarzustellen: Gegen einen Diensthund vorzugehen ist nicht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - schon allein weil der Hund kein Beamter ist! Rein rechtlich sind Hunde Sachen, daher ist es juristisch gar nicht möglich, gegen sie Widerstand zu leisten. 

Der von dir beschriebene Fall ist sehr konstruiert und dürfte so in der Realität nicht stattfinden. Wenn die Polizei einen Hund losschickt um jemanden zu stellen, dann wird derjenige vorher deutlich und eindringlich zum stehen bleiben aufgefordert. Außerdem wird angedroht, den Hund auf dich loszulassen. Ein weiteres Hauptmerkmal der Diensthunde ist, dass sie dazu genutzt werden, Leute zu verbellen - die meisten Leute werden plötzlich sehr fromm, wenn sie von einem irren, mannshohen Köter angekläfft werden. Dass du also von einem Hund verfolgt wirst, ohne zu wissen, was das soll und was das für ein Hund ist, wird so nicht passieren... (Einige Vorgehensweisen der seks vielleicht mal ausgenommen, aber gegen die Hunde kommst du ohnehin nicht an!)

Prinzipiell ist der Hund ein Einsatzmittel, wie beispielsweise der Schlagstock oder die Handfesseln. Die können bei einem Einsatz natürlich auch mal kaputt gehen. Niemand käme dann auf die Idee, den Verhafteten deswegen um Schadenersatz anzuhauen. So ähnlich ist es auch mit einem Hund. Wird er im Einsatz verletzt oder getötet, dann ist das schade... aber letztendlich nichts anderes als der Verlust eines Werkzeugs. (Die Diensthundführer unter den GF-Membern werden mich jetzt wahrscheinlich zum Teufel wünschen...^^)

Verletzt du den Hund dagegen absichtlich, ist das wiederum Sachbeschädigung und kann eine entsprechende Strafanzeige nach sich ziehen. (Nein, es kann nicht, es wird! Wegen der Diensthundführer.)

Quelle GF

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 3 Jährige Duales Studium beim Freistaat Bayern

Linus60  17.09.2023, 09:56

Einen Hund o.ä. zu verletzen ist keine Sachbeschädigung! Diese unsinnige Behauptung hält sich zwar seit Jahren im Netz, ist aber trotzdem völliger Quatsch.

Es handelt sich vielmehr um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der auch vermutlich härter bestraft wird als eine popelige Sachbeschädigung.

PS: Vom dualen Studium in Bayern hätte ich mehr erwartet! Das in Niedersachsen scheint besser zu sein. ;-)

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Du dürftest z. B. Dir Pfefferspray besorgen, denn:

Grundsätzlich ist in Deutschland Pfefferspray legal – Voraussetzung ist jedoch, dass dieses klar als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Durch diese Kennzeichnung fällt der entsprechende Abwehrspray in die Kategorie der Tierabwehrsprays – diese Pfeffersprays unterliegen nicht dem Waffengesetz.

Jedoch solltest Du Dir auch Gedanken darüber machen, weshalb Du schon zu wiederholten Male von einem Polizeihund angefallen wurdest - die sind nämlich so erzogen, dass sie nicht grundlos angreifen.

Gruß PrEzZii


Ks827  19.10.2019, 13:04

Danke für die Antwort.

Also ich habe auch über Pfefferspray nachgedacht, aber mir wurde mal eins weggenommen weil es angeblich illegal war.

Gibt es da irgendwelche Voraussetzungen welche Stärke man bei sich führen darf?

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PrEzZii  19.10.2019, 13:12
@Ks827

Da ich selbst kein Pfefferspray besitze, kann ich dazu nichts Eindeutiges sagen.

Wenn es aber als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, dann bist Du vom Gesetz her definitiv auf der sicheren Seite.

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Diese ausgebildeten Hunde haben sich selber unter Kontrolle, sonst hätte der Dich wirklich gebissen! Aber Du Dich anscheinend nicht, oder warum hast Du ständig mit der Polizei zu tun?

Das ist entweder erfunden oder Du verschweigst und was.

Die Hunde werden sehr gut trainiert und gehorchen ihrem Hundeführer.

Ohne Grund springen die Dich auch nicht an.