Bei Teilschuld an einem Unfall, wie lange dauert es, bis Polizei oder Versicherung sich melden?
Eine Freundin wurde Ende Januar von einem Auto angefahren und sie hat eine Totalamnesie, was den Unfallhergang betrifft. Sie weiß nur noch, dass kurz nachdem sie im Krankenhaus wieder zu Bewusstsein kam, ein Polizist da war, um ihre Aussage aufzunehmen, und dass sie ihn gebeten hat, am nächsten Tag wiederzukommen, weil sie noch völlig orientierungslos war und keine Ahnung hatte, was passiert ist.
Seitdem hat sie weder etwas von der Polizei, noch von der Versicherung des Autofahrers, noch von Zeugen gehört. Sie weiß immer noch nicht was passiert ist und würde am liebsten bei der Polizei Akteneinsicht verlangen, um zumindest an Hand von Zeugenaussagen für sich klären zu können, was geschehen ist.
Gleichzeitig hat sie Angt, dass sie vielleicht Teilschuld haben könnte und dann eine Geldstrafe auf sie zu käme, die sie nicht zahlen kann, da sie Hartz IV bezieht.
Deshalb meine Frage, wenn eine Teilschuld ihrerseits vorläge, hätte sie dann nicht längst etwas von der Polizei oder der Versicherung hören müssen? Immerhin ist das
Ganze gut zehn Monate her? Und wie kann es sein, dass sie überhaupt nichts mehr von irgendwem gehört hat, also weder von der Polizei, die ihre Aussage gar nicht aufgenommen hat, noch von der Versicherung des Autofahrers bezüglich Schmerzensgeld oder Teilschuld?
5 Antworten
Es wird allerhöchste Zeit dass sie sich einen Anwalt nimmt, der im Gegensatz zu ihr Akteneinsicht erhält, damit ihre Ansprüche geklärt werden.
Sie hat nämlich hundertprozentig Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch kann eine lebenslange Rente für sie rausspringen wenn sie Folgeschäden zurückbehält.
Wenn sie nichts unternimmt tut sich auch nix, darauf spekulieren die Versicherungen.
Wegen der Anwaltskosten muss sie sich keine Sorgen machen, sie bekommt vom Amtsgericht einen Beratungsschein damit kann sie einen Anwalt beauftragen.
Kosten wegen einer evtl. Teilschuld entstehen für sie nicht.
Vielen Dank, damit kann ich was anfangen und sie beruhigen, bzw. ihr sagen, was sie tun kann.
Wenn sie eine Forderung stellen will, muss sie sich selbst melden. Als Geschädigte sollte sie auf jeden Fall einen Anwalt hinzu ziehen. Wenn es um Schmerzensgeld geht, ist das ohne Anwalt praktisch unmöglich.
Das ist aber sehr selten, dass so etwas passiert.
Zumal Dir als Reitbeteiligung auch kein Schmerzensgeld zusteht.
Da hat jemand bei der Versicherung mehr als nur geschlafen.
Ok, dann hatte ich wohl ausnahmsweise mal Glück. Dachte das wäre normal so.
Das war ein Irrtum. Kannst Du noch revidieren, also freiwillig zurückzahlen.
Warum sollte ich? Ich habe 2000 DM Schmerzensgeld bekommen...
Sie wurde angefahren. Kann sich nicht an den Unfallhergang erinnern. Das war vor 10 Monaten!
???
Das ist alles etwas unglaubwürdig. Schon allein ihre Krankenkasse fragt nach dem Unfallereignis, um sich ggf Geld vom Verursacher zurück zu holen.
Wenn sie bei Rot über die Ampel rennt, wird der Geschädigte seine Forderungen dann bei ihr stellen.
Warst du denn dabei? Gibt es einen Beweis oder Zeugen für den Unfall? Gibt es evtl gar keine weiteren Beteiligten? Wer hat den Notruf getätigt? Wer war vor Ort?
Deine Schilderung hört sich beinah so an, als würde man hier vom totalen Eigenverschulden ausgehen.
Und Schmerzensgeld - nur mal als Info - bekommt man nicht angeboten. Das muss man zivilrechtlich FORDERN.
Gruß S.
Ja die Gechichte ist wirklich mehr als seltsam. Ich war nicht dabei, weiß aber von ihrer Mutter, dass es wirklich passiert ist. Den Unfall kann sie nur soweit rekonsturieren, dass sie die Straße überqueren wollte, um den Bus, der auf der anderen Seite gewartet hat, noch zu erwischen. Sie winkte dem Busfahrer zu, der sie sah und wartete. Dann schaute sie nach links und rechts, von rechts kam ein Auto, das nach ihrer Einschätzung noch mindesten 300 Meter entfernt war und höchstens 40 fuhr, also setzte sie den Fuß auf die Straße und wachte im Krankenhaus wieder auf. Sie hatte zahlreiche Verletzungen, lag auf der Intensivstation (laut Aussage der Ärzte ein sogenannter "High Impact Unfall") und ist nach einem oder zwei Tagen auf eigene Verantwortung gegangen.
Da sie eine Angststörung und diverse Persönlichkeitsstörungen hat, hat sie nicht weiter nachgehakt. Ihr geht es nichtmal um Schmerzensgeld, sie will nur endlich wissen, was passiert ist.
Zeugen müsste es eigentlich jede Menge geben, allein durch den vollen Bus, der auf der anderen Straßenseite gewartet hat, auch Fußgänger waren unterwegs und gefunden wurde sie unglaublicherweise von dem Oberarzt des Krankenhauses, in das sie dann eingeliefert wurde, jedoch hat sie ihn danach nie wieder zu Gesicht bekommen. Die Polizei ht wie bereits geschildert ihre Aussage nie aufgenommen, ihre Krankenversicherung hat auch nie dazu ein Statement abgegeben.
Und welcher Versicherung soll sie den Unfall melden? Sie war ja als Fußgängerin unterwegs.
Und welcher Versicherung soll sie den Unfall melden? Sie war ja als Fußgängerin unterwegs
Die Autofahrerin muss ihn sofort ihrer Versicherung melden.
Und die KK deiner Freundin weiß dich Bescheid.
Wir wissen noch nicht einmal, wer der Autofahrer war, oder ob vielleicht sogar Fahrerflucht begangen wurde. Wir wissen gar nichts und sie hat bezüglich des Unfalls weder im Krankenhaus, noch nach Verlassen desselben, irgendwelche aussagen zum Unfallhergang bekommen, noch je von irgendeiner Stelle, Krankenkasse, Polizei oder Autofahrer gehört.
Dann müsst ihr bei der Polizei fragen. Die Alternative wäre die weitere Ungewissheit.
Ich ergänze zur Frage:
Polizei hätte sich längst melden müssen oder hat den Unfall damals bereits aufgenommen und ist damit raus.
Die Versicherung der Autofahrerin muss sich gar nicht melden. Sie selbst müsste den Unfall allerdings sofort ihrer Versicherung melden und die wartet dann auf Forderungen der Geschädigten.
Aber ihre eigene Krankenversicherung wollte doch sicher wissen, weshalb ein Krankenhausaufenthalt notwendig war, wegen möglichen Regress beim Unfallverursacher.
Gutes Argument, aber nichtmal von ihrer Krankenkasse kam irgendwas bezüglich des Unfalls, deswegen sind wir a so verwundert, auch dass die Polizei nicht wieder kam, um ihre Aussage aufzunehmen.
Warum ruft sie nicht bei der Polizei an?
Weil sie wie gesagt Angst hat, dass sie Teilschuld haben könnte und eine Geldstrafe zahlen muss, die sie sich nicht leisten kann. Deshalb war a meine Frage, wie lange es bei einer Teilschuld dauern würde, bis Polizei oder Versicherung sich bei ihr melden.
Die Schuld hat sie oder auch nicht.
Ihr Anruf ändert daran nichts.
Warum hat sie keine private Haftpflichtversicherung.
Sie hofft ganz einfach, dass sollte sie Teilschuld haben, da irgendein Fehler passiert ist, weswegen sich noch niemand gemeldet hat und hat Angst, schlafende Hunde zu wecken.
Eine Privathaftpflicht hat sie nicht, weil sie gerade 25 ist und erst vor kurzem von zu Hause ausgezogen ist, sie kam noch nicht dazu, sich um so etwas zu kümmern. Außerdem bezweifle ich, dass eine Privathaftpflicht in einem solchen Fall zahlen würde. Die zahlen ja auch nicht, wenn ich mir ein Auto leihe und an dem etwas kaputt mache.
Wenn sie selbst gefahren wäre, zahlt die PHV nicht.
Wenn sie einen Schaden an einem PKW anrichtet, ohne selbst ein KFZ gefahren zu sein, dann zahlt das die PHV.
Ich bin mit 17 ausgezogen und habe mich um solche Sachen schon vor dem Auszug gekümmert.
Okay, aber meine eigentliche Frage war ja, wie lange es dauern würde, wenn sie Teilschuld hätte, bis sie dazu eine Benachrichtigung bekommt, von wem auch immer. Kannst du dazu was sagen?
Dass sich bisher niemand bei ihr gemeldet hat, zeigt dass niemand Ansprüche an sie stellen will, auch nicht kann, es deutet aber darauf hin dass man Seitens der Versicherung stillhält um die Sache "auszusitzen" bis sie verjährt ist.
Aber die KK schickt normalerweise einen Fragebogen, indem Fremdverschulden abgefragt wird.
Das ist ziemlich undurchsichtig.
Die Freundin hat ja keine Erinnerung. Woher kommt diese Aussage dann? Da müssen ja Personalien vorliegen. Die Polizei hätte nachgefragt.
@Miniobopa Meine Freundin erinnert sich an das was davor passiert ist und dann erst wieder ab dem Moment, als sie im Krankenhaus war. Da kam ja ein Polizist, nur war sie noch nicht fähig, eine Aussage zu machen und die Polizei kam nicht wieder. Auch die Krankenkasse hat sich nicht gemeldet. Das ist ja der Grund, warum ich jetzt nachhake, oder versuche etwas herauszufinden, weil sie sich auf Grund ihrer Angststörung nicht traut, irgend etwas zu unternehmen.
Ich nehme an, auch der Autofahrer wurde "freigesprochen".
Quitt pro quo. Unfall. Unglück. Keiner schuldet dem anderen was - oder so ähnlich.
Das stimmt so nicht, ich hatte vor vielen Jahren beim Reiten (Reitbeteiligung) einen schweren Unfall, an dem ich sogar alleinige Schuld trug. Zwei Monate später erhielt ich von der Pferdehaftpflichtversicherung der Pferdehalterin ein Schreiben, dass ich Schmerzensgeld bekomme. Ich hatte damals nichts eingefordert, die sind von allein auf mich zugekommen.