Hallo liebe Nutzer, wir werden am 30.06.12 das von uns gemietete Einfamilienhaus an den Vermieter zurückgeben. Das Mietverhältnis dauerte vom 01.01. - 30.06.2012. Im Mietvertrag steht die Klausel "...Die Mietsache ist vollständig geräumt und sauber gereinigt zurückzugeben...". Was genau bedeutet diese Klausel für uns? "Vollständig geräumt" ist klar. Doch was genau bedeutet "sauber gereinigt"? Wir möchten schon gern unsere Mietsicherheit zurück bekommen.

Wir haben unseren sämtlichen Besitz entfernt. Die gesamte Wohnung (überall Laminat bzw. im Bad Fliesen) ist gesaugt und gewischt. Der Kühlschrank, Küche und Bad sind desinfiziert worden. Im Bad sind alle Kalkbeläge und Ablagerungen so gut es ging (das Haus ist Baujahr 1974) entfernt worden. Garage, Werkstatt und Terrasse sind mehrfach gekehrt worden.

Was muss ich sonst noch tun?

Bei Einzug ist kein Übergabeprotokoll angefertigt worden. Wir wussten nicht, dass man eines aufnehmen sollte. War unsere erste Anmietung. Kann ich jetzt bei Auszug auf ein Übergabeprotokoll bestehen und worauf sollte ich achten?

Vielen Dank für eure Infos und Meinungen sagt Goody