Da mein Mitbewohner mit der Mietzahlung ständig im Verzug ist und immer nur meine Miete beim Vermieter eingeht, hat er uns verständlicherweise fristlos gekündigt. Die Sache ist aber, wir haben die Wohnung fristgerecht am Monatsanfang schon gekündigt, da ich es auch nicht eingesehen hab, diese WG weiterhin aufrecht zu erhalten. Gilt seine Kündigung oder unsere? Unsere wurde am 2. Januar abgeschickt und seine am 6. Januar. Nach seiner Kündigung müssten wir schon Ende Januar raus, nach unserer erst Ende März. Was gilt da jetzt und was kann man machen? Danke!
Kann der Vermieter eine bereits gekündigte Wohnung kündigen?
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