Hallo und zwar hab ich folgendes Problem mit meinem Vermieter (privat), die haben uns eine Wohnung vermietet mit eigenem Eingang unser Eingang ist rechts und links ist ein Eingang wo die anderen Mieter wohnen mit Treppenhaus, es wurde nie im Mietvertrag vereinbart das wir Treppenhausreinigung bezahlen sollen. Jeder Mieter zahlt aus dem Haus 10 Euro für eine junge Frau die das Treppenhaus reinigt aus Kulanz haben wir auch mal gezahlt jedoch ist mir aufgefallen nach Prüfung das so eine Vereinbarung weder schriftlich noch mündlich niederlegt wurde und mal davon abgesehen ist mir aufgefallen wieso soll ich eine Treppenhausreinigung von 10 Euro leisten wenn zu meiner Wohnung kein Treppenhaus gehört und ich nicht mal durchlaufe. Jetzt hat der Vermieter mir einen Brief zukommen lassen woraus hervorgeht das dieser mir die nicht geleisteten Zahlungen von der Nebenkostenabrechnung abrechnen werden, da die Treppenhausreinigung zu den Betriebskosten gehören würden was jedoch nicht stimmt da der Vermieter im Mietvertrag angekreuzt hat das eine Treppenhausreinigung nicht in den Betriebskosten enthalten ist. Meine Frage ist Wer steht im Recht? Hoffe mir kann jemand helfen