Zutritt zu gemeinsam Wohnung verweigert und herausgabe des Eigentum Hallo zusammen, Ende November hatte ich mit meiner Ex Lebensgefährtin ein Streit , worauf hin ich die Nacht über zu ein Familien Mitglied gegangen bin, am nächsten Tag erfuhr ich das sie einfach die Schlösser von Wohnung und Keller getauscht hat. Ich bin Mieter dieser Wohnung und habe auch bis heute für die Wohnung gezahlt ( stehe mit ihr zusammen im Mietvertrag ) ich wollte mein Eigentum abholen , aber jedesmal verschieb sie den Termin und lässt mich nicht in die Wohnung. Meine frage ist ob ich via. Schlusseldienst mir Zugang zu der Wohnung verschaffen darf und mein Eigentum aus meiner mit angemieten Wohnung rausholen kann. Ich hab ein gesetzt gefunden das ich noch nicht ganz verstanden habe "Eigenmacht, § 858 BGB." Aber theoretisch bin ich eigentlich im recht meiner Meinung nach. Naja meine frage darf ich die Wohnung mit ein schlüsseldienst öffnen lassen. Mit freundlichen Gruß Frank Hummel