Mietwohnung kündigen mit 1 Jahr Mindestlaufzeit
Hallo,
Im Mietvertrag ist festgehalten, dass "die ordentliche Kündigung für beide Parteien frühestens ZUM 1 April 2014 zulässig" ist.
Heißt das, dass ich heute das Kündigungsschreiben dem Vermieter zusenden kann und in drei Monaten raus bin, oder dass ich erst am 1 April das Kündigungsschreiben aufsetzen darf und vom ersten April an 3 Monate warten muss?
Grüße
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