Ich bewohne seit 4 Jahren eine Dienstwohnung an einer Schule in NRW. Es handelt sich um einen freistehenden Bungalow aus dem Jahre 1963. Das Haus befindet sich im Urzustand, ist nicht isoliert, lediglich einige Fenster wurden erneuert...... Aufgrund der baulichen Mängel und der enormen Heizkosten wurde mir eine mietminderung zugestanden bis das Haus saniert ist. Diese mietminderung wurde jetzt widerrufen, da meine Heizkosten in den letzten 2 Jahren nicht übermäßig erhöht war. Das trifft zwar zu, jedoch hat sich an der baulichen Substanz nichts verändert.......... Um das Haus warm zu kriegen, habe ich zusätzlich 2 elektroheizungen installiert.......diese Kosten sieht natürlich keiner, da die Stadt von den reinen Heizkosten ausgeht. meine Frage ist nun, ob die mietminderung nur aufgrund der heizkostenabrechnung widerrufen werden kann. Die mietminderung des Vermieters wurde damals ausgesprochen, bis das Haus saniert ist. Aufgrund der knappen Kassen der Kommunen ist uns bereits mitgeteilt worden, dass unser Haus nicht saniert wird. Muss ich dem Widerruf widersprechen, wie verhalte ich mich am besten? Kennt jemand einen fachanwalt?