Kann ich als Mieter den Eigentümer über mir wegen Lärm anzeigen?
Kann ich als Mieterin in einer Eigentumswohnung den Eigentümer der Wohnung über mir wegen andauernder Lärmbelästigung bei der Hausverwaltung melden. Ich führe bereits ein Lärmprotokoll.
13 Antworten
Anzeigen bei der Polizei wegen Lärmbelästigung/Ruhestörung kannst Du jeden jeder Zeit.
Ob der Störer nun Mieter, Eigentümer oder sonstwas ist spielt keine Rolle.
Du kannst natürlich auch deinen Vermieter auffordern dafür zu sorgen die Lärmbelästigung/Ruhestörung andere Bewohner des Hauses zu unterbinden.
Ansonsten minderst Du die Miete.
Lärmprotokoll ist schon mal gut.
Vermeidbare Lärmbelästigung kann immer angezeigt werden.
Das wissen selbst Polizisten oft nicht.
In sofern ist meine Antwort richtig.
Auch außerhalb der Ruhezeiten darf man nicht beliebig lärmen; Grenzen setzen das BIMschG und das Ordnungsrecht. Und diese Grenzen sind natürlich außerhalb der Ruhezeiten höher. Aber so generell ist dein Einwand auch falsch, liebe EndlessLove!!!
Äääääähm NEIN? Nur wenn die Lärmbelästigung zwischen 22 Uhr und 7:30 Uhr stattfindet! Wenn man antwortet dann bitte RICHTIG!
Es gilt tagsüber Zimmerlaustärke von 22-6 Uhr, ca. 44 dezibel.
Nachts dürfen es nur noch ca. 39 dezibel sein.
@ Endlesslove:
Der Begriff der Zimmerlautstärke wird in der Regel im Mietrecht behandelt, mit dem sich zumeist - wegen der geringen Streitwerte - unterinstanzliche Gerichte zu befassen haben. In zwei Grundsatzurteilen hat jedoch auch der Bundesgerichtshof zu dieser nachbarrechtlichen Frage Stellung genommen. Zimmerlautstärke sind demnach Geräusche, die in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn es sich um Geräusche handelt, die der verständige Durchschnittsmensch kaum noch empfindet[2]. Es kommt also darauf an, ob die Nachbarn die Geräusche gerade noch wahrnehmen können. Wird diese Wahrnehmungsschwelle jedoch überschritten und sind Geräusche deutlich hörbar, ist die Grenze der Zimmerlautstärke überschritten. Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens ("Nachtruhe") ruhestörenden Lärm, verursacht z. B. durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören oder Herumtrampeln, zu unterlassen[3]. Aus dem Rechtsgebot der Nachtruhe folgt das Einhalten von Zimmerlautstärke in durch die Landesimmissionsschutzgesetze geregelten Nachtruhezeiten[4][5
Auch die Eigentümer haben sich an die Hausordnung und die Ruhezeiten zu halten. Sollte es hier zu Verstößen kommen, spreche den Eigentümer doch zunächst einmal an!
Natürlich kannst du dich in Sachen Lärm direkt an die HV wenden. Wäre es aber nicht besser wenn du in einer ruhigen Minute den Eigentümer der Wohnung direkt ansprichst? Möglicherweise ist er sich gar nicht bewußt zu stören...
Das kannst du. Das Problem ist aber, dass dich der Vermieter eventuell kündigen kann.
Nein, das kann er nicht!
Warum?
Was ist der Kündigungsgrund? Lärm aus der darüberliegenden Wohnung welche den Mieter belastet?
Wenn es zwischen 22 Uhr und 7:30 Uhr ist kann er das aber nicht wenn es zwischen 7:30 Uhr und 22 Uhr ist! Dann kann er ihn nicht anzeigen!
Natürlich, wenn der Lärm das Übliche und Zumutbare bzw. Unvermeidbare nicht nur geringfügig überschreitet. Niemand muss sich außerhalb der Ruhezeiten von überlautem Heavy Metall oder Heino (Old Style) oder anderem vermeidbarem Lärm stunden/tagelang beschallen lassen.
Ja, nur kommt deshalb nicht die Polizei wenn es zwischen 7:30 Uhr und 22 Uhr stattfindet. Anstatt die Lärmbelästigung aufzuschreiben und zur Polizei zu rennen kann man auch mit dem Nachbarn REDEN und ihn darum bitten die Musik leiser zu hören etc. Und außerdem wissen wir ja gar nicht ob es sich um laute Musik, lautes Laufen, Handwerksgeräusche wie bohren, hämmern etc handelt. Die Fragestellerin will Auskunft aber lässt die wichtigsten Infos ( Zeitraum und Art des Lärms ) weg. Sehr intelligent! -.-
Deine Ausführungen sind richtig; auch mein Vorschlag war erst einmal zu reden.....
Die Ruhestörungen sind in der Mittagsruhe, auch nach 22.00 Uhr. Er macht laute Musik und dreht dazu noch die Bässe voll auf.
Was ist der Kündigungsgrund? Lärm aus der darüberliegenden Wohnung welche den Mieter belastet?
Und darum kann der Vermieter dem Mieter der sich über den Lärm beschwert kündigen?
Witz laß nach.
Eben, er kann es nicht! Das wurde auch nicht behauptet. Schau nach den Satzzeichen.....
Wenn das so ist kannst du nach 22 Uhr die Polizei rufen wenn er die Stereoanlage bis zum Anschlag aufdreht. Denen kannst du auch dein Lärmprotokoll zeigen. Ein Eigentümer kann sich auch nicht alles erlauben nur weil er Eigentümer ist.
In dem Fall auch vor 22 Uhr.^^
Ja, nur kommt deshalb nicht die Polizei wenn es zwischen 7:30 Uhr und 22 Uhr stattfindet.
Im E-Fall, bei vermeidbarer Lärmbelästigung z. B. , kommt die Polizei auch zwischen 7:30 und 22:00 Uhr.
Kurzfristig kannst Du zu den Ruhezeiten die Polizei rufen, um eine schnelle Lösung herbeizuführen. Langfristig kannst Du den Vermietern mit Mietkürzung drohen, sofern er sich nicht dafür einsetzt, diesen Missstand zu beseitigen.
Äääääähm NEIN? Nur wenn die Lärmbelästigung zwischen 22 Uhr und 7:30 Uhr stattfindet! Wenn man antwortet dann bitte RICHTIG!