Ich habe ein Fenster gekippt gelassen als ich nach Ungarn über die Feiertage fuhr. Als ich wieder kam fand ich die Kündigung im Briefkasten. Mein Vermieter beruft sich darauf, dass dies eine ganz grobe Fahrlässigkeit sei und im ganzen Haus die Heizung hätte einfrieren können wenn es denn kalt genug gewesen wäre. Er schreibt auch er müsse andere Ärgernisse ständig hinnehmen ??????? Ich weiß nicht welche. Er wusste von Anfang an, dass ich einen Papagei habe über den er sich immer erfreute und immer nachfragte wie es ihm gehe (dem Papagei). Ich erhielt allerdings am 30.11.2013 einen handgeschriebenen Zettel mit der Aufforderung die Wäsche nicht mehr in der Wohnung zu trocknen da sonst Schimmel entsteht. Ich solle meine Wäsche im Heizraum trocken wie er seit über 20 Jahren - ich möchte das nicht da die Wäsche jedes Mal nach Öl riecht. Er drohte mir in dem Schreiben an, dass ich mit einer Kündigung rechnen müsse wenn ich weiterhin so verfahre. Nun ist sie gekommen - die Kündigung. Aber nicht wegen der Wäsche sondern wegen dem gekippten Fenster. Ich muss nun die Wohnung bis zum 31.03.2014 verlassen. Ist das Rechtens??