Tapezieren, obwohl die Wohnung bei Einzug nicht tapeziert war?

Moin liebe Community,

ich versuche mein Anliegen kurz und präzise zu formulieren.

Ich wohne seit knapp über einem Jahr in meiner ersten Wohnung. Möchten aber aufgrund des Viertels demnächst ausziehen.

Die Wohnung war zu Mietbeginn weiss gestirchen, bis auf eine Wand (braun) und es waren keine Tapeten vorhanden. Wir selber haben zwei Wänder "bunt" gestrichen. Wurde aber nichts in einem Protokoll o.ä. aufgenommen.

Das ich alles streichen muss ist mir klar aber muss ich die Wohnung auf komplett Tapezieren ?

Hier die Klausel aus meinem Vertrag:

"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet die laufende Schönheitstemperaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Zu den Schöngheitsreperaturen gehören: Das Taperzieren, Anstreichen von Wänden und der Decken, das Pflegen und Reihnigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und der Außentüren von innen, sowie das Streichen der Heizkörper und der Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte."

Also hier nochmal die Fragen: 1.) Muss ich taperzieren ? 2.) Heizkörper streichen auch wenn sie noch gut aussehen ? 3.) Türen auch wenn sie ebenfalls gut aussehen ?

Vielen Dank für die Antworten schonmal.

Grüße R.

Mietrecht, Renovierung, Mietvertrag, Auszug
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