In meinem Mietvertrag steht folgender Satz : Die Dauer der Mietung wird auf drei Jahre vereinbart. Anschließend verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigeng entsprechend den Vorschriften des Einheitsmietvertrags.

Meine Frage, ist diese Art von Zeitmietvertag Rechtens, und bin Ich dann 3 Jahre daran Gebunden ? Oder kann Ich den Vertrag totzdem vorzeitig kündigen ?

Meines Erachtens bin Ich nicht daran gebunden , da kein Grund einer Befristung nach § 575 Zeitmietvertrag genannt wurde.