Ich habe meine Wohnung inkl. EBK (Einbauküche) gemietet. Nun ist vor einigen Tagen der Kühlschrank kaputt gegangen. Dies habe ich unverzüglich telefonisch meinen Vermietern gemeldet. Heute habe ich nochmals telefonisch nachgefragt und mein Vermieter hat mir zugesichert, dass er die Kosten (widerwillig) übernimmt. Ich bin davon ausgegangen, dass er sich als Vermieter selbst um einen neuen Kühlschrank kümmern muss aber er hat es mir jetzt auferlegt, mich morgen nach diversen Angeboten/Marken umzusehen, ihm dann die Angebote telefonisch mitzuteilen und unter Absprache mit ihm soll ich nun dann den Kühlschrank bestellen, allerdings mit der Rechnung aus einen Namen! Ich bin doch schon sehr irritiert, denn meines Wissens nach ist er als Vermieter dafür zuständig und müsste sich selbst um einen Ersatz kümmern und mir eigentlich nur Bescheid geben, wann der Kühlschrank (Einbau-Kühlschrank) angeliefert und eingebaut wird. Wenn ich nach Absprache mit ihm dann einen Kühlschrank bestelle, handle ich ja eigentlich im Auftrag und Namen für ihn, oder? Darf ich das überhaupt?? Wie sieht hier die Rechtslage aus und wie kann ich meinem Vermieter klar machen, dass ER dafür zuständig ist und dies zu seinen Pflichten als Vermieter gehört!! Hat jemand einen LINK, worauf ich mich beziehen kann?? Bitte nur fachmännische Antworten - DANKE.