wir wohnen zur Miete und teilen uns mit insg. 5 Häusern eine Kläranlage. Die Kosten für Reparaturen, z. B. Pumpe, werden nach den im Hauhalt lebenden Personen berechnet, wir mit 4 Personen sind somit die mit dem höchsten Kostenanteil. Die anderen Parteien sind ausschließlich Hauseigentümer. Nur wir wohnen mit dem Vermieter in einem Haus, tragen jedoch den größten Kostenfaktor. Ist das rechtens? Es steht demnächst eine größere Reparatur an, d. h. ein Behälter muss erneuert werden, müssen wir uns da wirklich beteiligen oder darf der Vermieter nur einen Teil als Nebenkosten berechnen? Eine Reparatur mussten wir bereites mit 120 € bezahlen, die alleinlebenden Hauseigentümer, dann dementsprechend nur mit 30 €. Kommt mir als unrechtmässig vor.