Guten Tag,

und zwar hätte ich eine Frage bezüglich der genannten Überschrift. Meine Mietverhältnis endete am 30.06.2014 und die Vermieterin stellt mir in naher Zukunft eine Thermenwartung in Rechnung, die Ihrer Aussage nach vorgenommen wird, weil das Mietverhältnis endet. Im Mietvertrag steht nicht, dass ich nochmals am Ende des Mietverhältnis für eine Wartung aufkommen muss. Zusätzlich wurde dieses Jahr im März die Therme gewartet und ich habe die Kosten dafür getragen. Seit Anfang Juli ist die Wohnung bereits vermietet. Die Vermieterin möchte mir die zukünftige Wartung in Rechnung stellen!

Muss ich eine zweite Thermenwartung bezahlen, nur weil ich ausgezogen bin? Und darf sie diese Wartung vornehmen, obwohl ich bereits seit über drei Monaten nicht mehr in der Wohnung lebe ?

Fragwürdig ist auch, dass die Wartungsarbeiten von der Firmer der Vermieterin durchgeführt werden. Die Wartung wird von meiner Mietsicherheit abgezogen, die noch einbehalten wird!