Eine Mieterin ist im Mai eingezogen. Sie merkt dass die neue Waschmaschine in der Küche nicht richtig funktioniert. Im Oktober bestellt sie einen Servicetechnichniker für Waschmaschinen der feststellt dass das Eckventil defekt ist. Der Vermieter läßt umgehend ein neues Eckventil montieren und trägt die Kosten. Die Mieterin möchte darüberhinaus auch die Kosten für den Sevicetechniker den sie für die Waschmaschine bestellt hat in Höhe von 107 € ersetzt haben. Hat sie einen Anspruch darauf?