Hallo, meine Frage ist, ich ziehe aus meiner Wohnung aus, dabei gab es eine kleiner auseinander setzung mit dem Vermieter. Ich habe ihm eine Forderung für zuviel bezahlte Miete; laut vertrat zahl ich für 80 m² und die Wohnung hat 67 m² das alles ist auch rechtlich korrekt ; ich habe ihm damals die Kaution in Bar mit quittung gezahlt, bei der er mir geschrieben hat das er sie mir nicht bar zurückzahlt bzw nicht zur übergabe zurückgibt. Die Forderung hat er bisher auch nicht beachtet so das die gesetzte Frisst bald um ist und ich Mahnen muss. Darf ich in diesem Fall die Schlüssel behalten bis er meiner Forderung nachgekommen ist ?