Hallo,
Im vorliegenden Fall haben wir die Wohnung bei Einzug renoviert, dies aber (dummerweise) nicht vertraglich festgehalten. Nun pocht der Vermieter bei Auszug auf die Schönheitsreparaturen.
Hierzu habe ich folgendes gelesen:
"Generell gilt, dass der Mieter für Schönheitsreparaturen nur dann aufkommen muss, wenn er die Wohnung renoviert übernommen hat und dies in einer rechtsgültigen Klausel im Mietvertrag festgehalten ist. In vielen Mustermietverträgen wird so verfahren: Man kreuzt an, ob der Mieter oder der Vermieter für das Malen und Tapezieren verantwortlich ist. Wenn der Mietvertrag keine Angaben dazu enthält, ist grundsätzlich der Vermieter für Renovierungsarbeiten zuständig."
Stimmt das so? D.h. wenn in meinem Mietvertrag nichts über eine renovierte Wohnungsübergabe steht ist es völlig egal ob die Schönheitsreparaturklausel grundsätzlich wirksam formuliert wurde (= keine starren Fristen)? Ich muss also bei Auszug NICHT renovieren?
Danke im Voraus für kompetente und rechtssichere Antworten ;)