Wir haben seit 2011 einen Mietvertrag mit Stellplatz "X", bei unserem Mietvertrag sind folg, Positionen aufgeführt:

Kaltmiete Bsp. 600€ Nebenkosten Bsp 200€ Stellplatze o.Ä. LEER

Gesamtmiete = 800,- €

im Mietvertrag ist die Wohnung + ein Tiefgaragenstellplatz "X" eingetragen und wurde von beiden Partien unterzeichnet.

Darf der Vermieter nun im Nachhinein extra Miete für den Stellplatz fordern?

Das tut er jetzt nämlich nach 3 Jahren, wir haben sogar anteilige Nebenkosten für die Tiefgarage gezahlt.

Jetzt haben wir sogar ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen und warden auf 900 € Nachzahlung für Miete des Stellplatzes verklagt.

ich hoffe ihr könnt mir helfen.