Hallo,

seit einem Jahr wohne ich in einer Mietwohnung mit EBK.Wie vermutlich bei vielen habe ich den Mietvertrag zwar gelesen, mir aber über einige Kleinigkeiten keine Gedanken gemacht.

U.a. wegen aktueller Erfordernis, stellen sich mir nun einige Fragen:

Angaben zum Mietvertrag:- Unter Mietsache ist genannt, dass "1 Küche" mitvermietet wurde- Bei Sonstiges ist zu lesen: "Die eingerichete Küche wird leihweise überlassen. Reparaturen und Austausch von Elektrogeräten trägt der Mieter."- Kleinreparaturen trage ich bis 125€

Nun meine Fragen:

1. Ist es rechtswirksam, die Küche und Elektrogeräte an mich zu übergeben, so dass ich die Geräte (aktuell: der Ofen) auf meine Kosten reparieren lassen muss?

2a.Wenn Ja: Kann ich den Ofen nun durch einen beliebigen supergünstigen Second-Hand-Ofen ersetzen?

2b. Wenn Nein: Trage die die Mindestsumme für Kleinreparaturen?

Vielen Dank bereits im Voraus

Mona