Im Mietvertrag sind 2 separate Positionen / Vorauszahlungen zu den Mietnebenkosten angeführt. Die Art der Nebenkosten sind aber mit identischen Hintergrund (Heizung, Wasser,...) ausgewiesen. Auf der Betriebskostenabrechnung ist ein Berechnungszeitraum und ein Nutzungszeitraum angegeben. Der ist unterschiedlich, weil ich innerhalb des Berechnungszeitraums eingezogen bin. D.h 12 Monate Berechnungszeitraum, 1 Monat Nutzungszeitraum. Soweit für mich klar. Bei der Betriebskostenabrechnung ist jedoch nur eine Vorauszahlung ausgewiesen. D.h. es wurde weniger für den einen Monat als Vorauszahlung angesetzt als von mir wirklich geleistet. Auf telefonische Rückfrage: "Es würde noch eine zweite Nebenkostenabrechnung mit Heizkosten kommen". In der aktuellen Nebenkostenabrechnung sind aber bereits Wasser, Heizung (für die einzelne Wohneinheit und die gesamte Liegenschaft) aufgeführt. Auch sind "weitere Nebenkosten" aufgeführt - aber nicht im Detail. Auf Grund der Höhe nehme ich an, es handelt sich um Grundsteuer, Hausmeister, Hauslicht etc. Jetzt die Frage: Ist es möglich bzw. rechtens 2 Nebenkostenabrechnungen zu erstellen, wenn für den Berechnungszeitraum der 1. Abrechnung schon 12 Monate angegeben werden? Vielen Dank für qualifizierte Antworten.