In einer neu sanierten Mietwohnung ist noch kein Stromzähler vorhanden. Der Vermieter ist der Meinung, dass es genügt, entsprechende Steckplätze für die Stromzähler der jeweiligen Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Den Stromzähler selbst und die Kosten der Anbringung müsse jedoch der Mieter zahlen, da es ja sein Strom und sein Gerät sei, welches er benötigt. Ist das so richtig?