Hallo Ich möchte mal nachfragen. Wie haben unserer Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt. Jetzt nach Ablauf der Kündigungsfrist schreibt sie, dass sie noch keine passende Wohnung gefunden habe. Da sie ein Kleingewerbe im esoterischen Bereich betreibt, brauche sie unbedingt ein Gäste WC und alles muss stimmen. Jetzt mal meine Fragen? 1., Sie hat nur Wohnraum im reinen Wohngebiet gemietet, nutzt den aber zum Teil gewerblich als Kleingewerbe!! , ist das zulässig? 2., Des Öfteren finden Gruppenmeditationen mit 6-12 Personen zum Meditieren statt. Gibt es da irgendwelche Auflagen z.B. in Sachen Brandschutz bei so einer Menschenansammlung? Ursprünglich hieß es von der Mieterin, dass nur immer mal eine Person da sein sollte Oder zählt das überhaupt noch zu Kleingewerbe?
Danke im Voraus