Hallo liebe Community, vor etwa 2 Jahren ist mein Rolladengurt von der Aussenjalousie gerissen. Diesen Rolladengurt habe ich mit dem Produkt "Gurtfix" von Schellenberg repariert. Diese Reperatur bedient sich einer Technik, welche den alten Gurt mit dem neuen Gurt mit Hilfe eines flexiblen Metallstücks verbindet. Die Fixierung der beiden Gurtenden im Metallstück erfolgt durch Vernietung. Um die Verbindung langfristig stabil zu halten wird die Metallverbindung mit einem "Hochleistungsklebeband" in ähnlicher Farbe umwickelt.

Ich habe also diese Reperatur vorgenommen und der Rolladen funktioniert mit dem reparierten Rolladengurt einwandfrei. Mein Vermieter ein nennen wir es sehr genauer Mensch verlangt nun, da ich aus der Wohnung in den nächsten Wochen ausziehen werde den Austausch des gesamten reparierten und vollständig funktionsfähigen Rollladengurtes, da er der Meinung ist, dies sei meine Pflicht, da die Wohnung so übergeben werden müsse wie ich Sie zu Beginn des Mietverhältnisses erhalten habe.

Ich bin der Meinung den Rolladengurt ordnungsgemäß der Klausel welche Kleinreparaturen durch den Mieter vorsieht erfüllt zu haben, in dem der Rolladengurt nun wieder uneingeschränkt funktioniert.

Leider konnte ich im Internet keine Inforamtionen finden, die mich in der Lage rechtlich weiter bringen können und im Mietrecht ist von Reparaturen die Rede. Diese Reperatur ist meines Erachtesn erfolgt. Bevor ich mich auf zu dünnes Eis wage frage ich nochmal hier, bevor ich zur Rechtsberatung gehe.