Hallo liebes Forum,

Ich habe eine rechtliche Frage: Ich wohne im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses. Die Briefkästen sind nicht unten im Flur angebracht, sondern an den Wohnungstüren. (Das heißt, der Postbote muss laufen.) Seitdem ich hier wohne, bekomme ich oft meine Post nicht. Ich habe ein Magazin abonniert, dass in ca. 50% der Fälle nicht zugestellt wird. Ich war deswegen bei der Post, um mich über den Zusteller zu beschweren. Dort sagte man mir, es sei Pflicht des Vermieters, die Briefkästen unten im Haus anzubringen. Bei meiner Recherche fand ich aber die Info, dass Briefkästen an den Türen völlig ausreichen, und der Vermieter damit seine Pflicht getan hat. Wer hat Recht? Soll ich mich mit der Post streiten oder dem Vermieter?

Vielen Dank für euer Fachwissen! Kathrin