Hallo, ein ganz diffizieler Fall:
- Onkel verstirbt in jungen Jahren
- kein Testament, keine Vollmachten
- Tochter minderjährig, nicht in der Wohnung lebend, kein Kontakt
- sonstige Verwandte (Mutter, Schwester, Nichte...) schlagen Erbe aus (aufgrund Überschuldung)
Dürfen die Bestattungskosten im Rahmen des Bankguthabens bzw. vom Gehalt des Verstorbenen bezahlt werden, wenn kein Erbe da ist (wir gehen davon aus, dass die Tochter das Erbe nicht annimmt)?
Die Bank lässt sich Zeit ohne Ende und kommt zu keinem Ergebnis.
Wie wird das rechtlich gehandhabt?