Hallo.
In Kürze wird unsere Straße erneuert. In dem Schreiben steht drin dass es Ca. 6 Monate für jeden Straßenabschnitt dauert.
Außerdem steht dort, dass die Grundstückstufahrten nicht zu benutzen sind.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass mir einfach die Zufahrt zu meinem Grundstück verwehrt werden darf. Oder dürfen die es?
Wenn ja, kann ich Entschädigung von der Baufirma dafür verlangen dass ich nicht mit dem Auto auf mein Grundstück komme und dafür sehr weit weg parken muss? (die nächste Querstraße OHNE Parkverbot ist Ca. 200m entfernt) Und Entschädigung dafür, dass ich trotzdem mit der monatlichen Miete die Kostem für meinen Stellplatz zahlen muss?
Danke im Voraus für die Antworten.