Hallo,
ich habe eine Frage zum Mietrecht.
Es geht darum, dass in einem Haus eine Familie zur Miete lebte, welche unter Anderem einen elektrischen Garagentoröffner installiert hat (ursprünglich lies sich dies nur manuell öffnen). Diese zog nach kurzer Zeit wieder aus, das Tor wurde jedoch nicht rückgebaut (elektrischer Öffner blieb erhalten), die Miete für den neuen Mieter wurde deshalb nicht erhöht bzw. wurde dieses Extra nicht im neuen Mietvertrag erwähnt.
Nach einer gewissen Zeit ging dieser Einbau unter einer neu eingezogenen Familie kaputt, sodass die Garage sich nun nicht mehr öffnen lässt.
Frage: Ist die Vermieterin dazu verpflichtet dieses Gerät für den neuen Mieter zu ersetzen? Oder lediglich dazu verpflichtet die Funktion des Tors wieder zu gewährleisten?
Der neue Mieter wartet mit einem Angebot für ein neues Gerät auf, dessen Preis die Vermieterin nun entrichten soll.
Vielen Dank