Hallo Zusammen, die Situation zu o. g. Frage ist die folgende: Ich habe meine alte Wohnung zum 31.05.16 gekündigt und am 08.06.2016 an den Hausverwalter der Vermieterin übergeben (eher war von Seiten der Vermieterin nicht möglich). Es wurde ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem zwar Mängel aufgenommen wurden (dabei handelte es sich jedoch um Mängel, die bei Einzug schon da waren, daher wurde dabei lediglich auf das alte Übergabeprotokoll verwiesen). Zusätzlich gibt es einen bekannten Schädlingsbefall, der im Protokoll steht. Weiter wurden keine Mängel festgestellt.
Nun ist es so, dass ich heute ein Schreiben von der alten Vermieterin bekommen habe, in dem sie mir vorwirft, die Wohnung verdreckt hinterlassen zu haben (im Mietvertrag steht, dass die Übergabe besenrein zu erfolgen hat). Den Laminatboden habe ich mit einem Dampfreiniger gereinigt. Die Vermieterin, dass ich die Wohnung nachputze. Insbesondere auf den Küchenschränken, sowie das ich die Fenster und Böden erneut reinige.
Darf sie das von mir verlangen, bzw. muss ich das nachbessern?