So hohe Rückzahlung für ein Duales Studium zulässig?

Hallo zusammen,

meine Tochter macht bald Abi und hat ein Stellenangebot für ein Duales Studium bei einem großen Energie- und Wasserversorger in der Region. Es handelt sich um ihren Wunscharbeitgeber und sie hat sich entsprechend gefreut über die Zusage. Jetzt kam vor einigen Tagen der Vertrag und der enthält einen richtigen Knaller.

Man bindet sich nach dem Studium für weitere 5 Jahre, und wenn man abbricht, das Studium nicht schafft oder danach dort keinen Job antritt, dann wird eine Rückzahlung fällig. Das ist an sich nicht weiter überraschend. Hier werden aber nicht nur die Semesterbeiträge zurückgefordert, sondern ab dem 5. Semester auch das monatliche Gehalt (hier als Studienentgelt bezeichnet). So käme man nach abgeschlossenem Studium auf satte ca. 35000 Euro Schulden, wenn man dort doch nicht arbeiten möchte. Der Vertrag bezieht sich im Übrigen auf die Rückzahlungsklauseln des TVsöD (nicht TVÖD).
Ich habe etliche Bekannte mit Kindern in Dualen Studiengängen und so etwas habe ich noch nie gehört. Die haben vielleicht mal Semesterbeiträge zurück gezahlt, oder auch die Beiträge der FOM, das weiß man ja vorher, dass es teuer wird bei Privatunis, aber Gehälter? In den Semesterferien arbeitet man ja schließlich dort auch 40 Std die Woche. Haltet Ihr das für zulässig? 5 Jahre kommt mir übertrieben lang vor und die Rückforderung von Entgelten, für die man ja etwas geleistet hat, auch. Und dann soll eine Minderjährige (17) sich legal für so eine Art Vertrag entscheiden können, mit so weitreichenden Konsequenzen?
Habt Ihr Erfahrungen damit? Was haltet Ihr davon? Herzlichen Dank für eine Rückmeldung

Studium, duales Studium, Studienabbruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

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Darf die Treppenhausreinigung per Mehrheitsentscheid geregelt werden?

Meine Mutter und Großmutter bewohnen Wohnungen einer Gesellschaft, es handelt sich um jeweils 8-Parteien-Häuser und ihre Mietverträge sind 20 bzw fast 60 Jahre alt. Darin ist geregelt, daß der Mieter nach Putzplan das Treppenhaus selber putzt. Meine Mutter übernimmt dies in dem anderen Haus für meine Großmutter.

Einige der Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt, so daß ca 50% Eigentümer in jedem Haus leben. Die Eigentümer kommen weitgehend ihrer Pflicht zum Putzen gar nicht nach.

Die Wohnungsgesellschaft hat jetzt überall Plakate an den Eingängen aufgehängt, daß in einer Woche jemand von Tür zu Tür geht und Unterschriften dafür oder dagegen sammelt, daß die Reinigung fortan von einer Firma übernommen wird. Eine einfache Mehrheit soll dafür ausreichen. Es sind jeweils einige Parteien dagegen, für eine Mehrheit wird das aber nicht reichen.

Wir hatten schon einmal eine ähnliche Situation in einer unserer früheren Wohnungen und meine mich zu erinnern, daß es dort bereits an einer Person scheiterte, die nicht einverstanden war. Die kostenpflichtige Fremdreinigung durfte keinem aufgezwungen werden, wenn ich mich richtig erinnere.

Stimmt das? Kennt evtl. jemand ein Urteil dazu o.ä.? Ich hätte gerne einen Beleg, mit dem ich mich an die Gesellschaft wenden kann. Herzlichen Dank im voraus.

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Dürfen wir so zugeparkt werden?

Wir haben eine Garageneinfahrt in einer schmalen Straße, rechtwinklig zur Straße hin und ebenfalls recht schmal (wenig Raum zum rangieren, Mäuerchen an einer Seite zum Nachbarn hin auf dessen Grundstück.. Uns gegenüber ist ein Bürgersteig, auf unserer Seite keiner. Mit den Nachbarn gibt es keine Probleme, jeder hat hier seine eigene Einfahrt/Garage, es gibt aber dauernd Besucher, die gegenüber unserer Einfahrt parken, halb auf dem Bürgersteig. Das ist nicht nur für die Fußgänger lästig, die keinen Gehweg mehr haben, wir kommen auch kaum rein und raus. Wir haben einen ziemlich langen 7Sitzer, nutzen dazu teilweise noch einen Anhänger und müssen in nächster Zeit auf die Fläche auch einige Schuttcontainer nacheinander stellen lassen. Wenn ich normal herausfahre, benötige ich nach vorne die komplette Fläche bis zur Borsteinkante, sonst muß ich mehrfach rangieren. Mit Anhänger ist das Ganze unzumutbar, Container stellen unmöglich, selbst wenn die Firma mit einem 2Achser kommt. Prinzipiell dürfte es ja komplett verboten sein, halb auf dem Gehweg zu parken. Ganz auf die Straße kann man sich dort nicht stellen, weil dann keiner mehr durchkäme. Meist wird selbst so die vorgeschriebene Durchfahrbreite von 3,05 m schon unterschritten. Zudem müssen die Autos extrem nah an unserem Stellplatz vor der Garage vorbei, wenn unser Auto da steht (Garage renovierungstechnisch noch voll mit Schutt) ist es nur eine Frage der Zeit, bis jemand in unser Auto fährt. Und es staut sich auch komplett vor unserem Haus, weil immer nur einer knapp vorbeikommt. Was für Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen? Dazu muß ich noch sagen, daß ich mich ein klein wenig scheue, die Polizei zu rufen, weil unsere Nachbarn von ggü in ähnlicher Manier parken, nur daß sie dort niemanden stören. Kann ich Anzeige erstatten? Das Ordnungsamt bitten, Pfähle dort zu stellen, davon gibt es schon 3 oder 4 in unserer Straße?

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Reflux und Speiseröhrenentzündungen durch gesunde Ernährung - wie kann das sein?

Ich habe im vergangenen Jahr meine Ernährung umgestellt: 3 Mahlzeiten, 5 Std Pausen dazwischen, viel Gemüse, Fisch, Fleisch, Sojajoghurt, Obst und ganz wenig Kohlehydrate. 13 Kilos hab ich verloren und mich toll gefühlt. Dann fing das mit dem Reflux etc an und ich bin immer öfter eingeknickt in den Essenspausen. Am besten ging es mir, wenn ich Kartoffeln, Reis, Nudeln und Brot gegessen habe, all das, was ich tunlichst meiden wollte. Irgendwann war ich dann wieder dabei, daß ich 9 Kilo mehr drauf hatte und es meinem Magen dauernd so mies ging, daß ich am liebsten ständig was gegessen hätte..

Immer wenn ich nun versuche, mich von dem Essen zu lösen und meinem Magen Ruhe gönnen will und gesunde Sachen essen, knicke ich nach spätestens einer Woche ein. Mir ist dauernd ab spätestens 1.5 Std nach der Mahlzeit so dermaßen schlecht, daß ich freiwillig nach einem Snack greife. Auch 4 Omeprazol pro Tag ändern daran nix, keine Kaffeeabstinenz und auch sonst nichts, was mir bekannt wäre.

Hat jemand vielleicht eine Idee, warum mein Magen so reagiert, wo andere Mägen froh sind über fettarme Mischkost und reichlich Ruhepausen? Nächste Woche werde ich bei einer Magenspiegelung auf Heliobacter untersucht, aber ein Zusammenhang ist nicht allzu wahrscheinlich. Ich habe das Gefühl, daß mein Arzt dann spätestens auch nicht mehr weiter weiß...

Sodbrennen, Gastritis, Reflux, Speiseröhrenentzündung
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