Wir haben das Mietobjekt ohne Tapeten und Fußböden bezogen (damals Neubau). Bei der Besichtung mit dem neuen Nachmieter sagte der Vermieter, wir müssen die Fußböden entfehrnen, aber die Tapeten können bleiben. Auch war Ihm bekannt, dass wir mit Latexfarbe gestrichen haben. Jetzt wo die Hälfte der drei monatigen Kündigungszeit rum ist und der Nachmieter bekannt gegeben hat das eine Latexalergie bei ihm vorliegt, verlangt der Vermieter von uns die Tapeten zu entfehrnen. Müssen wir nun auch die Tapeten abreißen?