Hi allerseits,

ich hab mich jetzt mal ein wenig schlau gemacht, konnte mir die Frage aber aus juristischer Sicht nicht selbst beantworten.

Ich wohne seit 3 Wochen in einer WG (Zimmer als Mietraum, inkl. Bad und Küche als Gesellschaftsnutzraum). Der Vermieter macht Mietverträge mit den einzelnen Parteien in der Wohnung, d.h. Es ist nicht so, dass es einen Hauptmieter gibt und dazu Untermieter.

Jetzt meine Frage. Ich habe ein möbliertes Zimmer mit einer Frist von 1 Jahr.

Welches Kündigungsrecht gilt hier?

Im Vertrag ist das Kündigungsrecht von 3 Monaten, beim Eingang der Kündigung zum Anfang des Monats geschrieben. Aber in wie fern gilt hier die außerordentliche Kündigung?

Könnte ich zum 15. des Monats kündigen und zum Ende des Monats raus?

Oder zählt tatsächlich die Frist von 3 Monaten? Wenn ja, gibt es einen Anfechtungsgrund des Mietvertrages, da dieser tatsächlich vor 3 Wochen unterschrieben wurde?

Hintergrund ist einfach. Die WG Leute sind mehr oder weniger Anonym, man kennt sich nicht und Hygiene ist einfach nicht machbar. Also ein wohlfühlen ist hier nicht drin. Deswegen will ich so schnell wie möglich hier raus. Zudem kommt noch, dass der Vermieter mir keinen Briefkastenschlüssel zur Verfügung stellt, da sein Name mit drauf steht und er es mitbenutzt. Aber in der WG wohnt er nicht mit drin.

Wäre nett, falls jemand sich auskennt, nicht nur einfach die Meinung zu schreiben, sondern es auch irgendwie juristisch zu belegen.

Vielen Dank im Voraus