Die sehr alte Waschmaschine meiner Mietwohnung hat leider den Geist aufgegeben. Sie ist in der Einbauküche fest unter der Küchenzeile installiert. Wer übernimmt nun die Kosten für eine Neue?

Im Übergabeprotokoll wird die Einbauküche aufgeführt. Sie ist also Eigentum des Vermieters. Zusätzlich steht in Handschrft wörtlich "Waschmaschine vom Vormieter übernommen". Finde die Aussage recht unspezifisch, da nicht explizit gesagt wird, dass sie durch den Mieter oder Vermieter übernommen wird. Ein Schenkungsvertrag liegt ja ebenfalls nicht vor.

Was meint ihr?