Hallo,

da ich so viele unterschiedliche Meinungen und Erklärungen im Internet hierzu gelesen habe, wollte ich hier nachfragen und hoffe damit, die richtige Antwort zu finden.

Wenn man Wohnungseigentümer ist und selbst in der Wohnung wohnt, kann man ein Zimmer in der Wohnung über Portale wie Airbnb, Wimdu usw. vermieten?

Wenn ja, was ist dabei zu beachten? Das Zimmer ist natürlich weniger als 50% der Wohnfläche aber wenn die Mitbenutzung des Badezimmers und/oder der Küche angeboten wird, heißt dies, dass es Zweckentfremdung ist, da die insgesamte Fläche nun über 50% der gesamten Wohnfläche ist?

Ich bedanke mich für Ihre Antworten und Hilfe!