Hallo,

ich habe mal zwei Fragen bezüglich eines Vorbegehungsprotokolls. Ich wohne zusammen mit meiner Mutter (über 70) und wir haben zum 31.10. eine barrierefreie Wohnung, da ich seit einigen Monaten auf einen Rollstuhl angewiesen bin, die jetzige Wohnung aber nicht barrierefrei ist.

Für unsere jetzige Wohnung haben wir bereits einen Nachmieter und unter Zeugen hat eine Mitarbeiterin der LEG gesagt, dass es in Ordnung wäre, es würden lediglich ein paar Unterlagen von dem Nachmieter fehlen, der diese am nächsten Tag eingereicht hat. Es kam jemand zur Vorbegehung, um die Mängel festzustellen, die in unserer Wohnung vorhanden sind. Er schrieb auf, dass alles in Ordnung wäre, obwohl die Türen und eine Decke gestrichen werden müssen, Tapeten runter, Fliesenspiegel neu und Bodenfliesen raus. Er sagte, das können wir ja mit dem Nachmieter klären, was wir auch gemacht haben. Wir waren uns von anfang an einig. Nun aber ging der Nachmieter gestern zum Büro und die Mitarbeiterin sagte, dass er die Wohnung nun doch nicht bekommt. Sie hätte genug andere Bewerber. Darf sie sich einfach umentscheiden (ohne Begründung) und das, obwohl sie unter Zeugen etwas anderes gesagt hat?

Und was ist, wenn er die Wohnung nun nicht bekommt, mit dem Protokoll? Es wurde von beiden Seiten unterschrieben. Darin steht, dass nichts gemacht werden muss. Können jetzt die Fliesen drin bleiben und muss ich die Türen streichen? Das hätte er ja alles sehen können. Im Mietvertrag steht es allerdings drin. Im Schreiben von der LEG von heute steht aber:

"Um im Vorfeld abzuklären, welche Arbeiten genau auszuführen sind, werden wir mit Ihnen gemeinsam eine Wohnungsvorbegehung durchführen...."

Kann ich mich jetzt auf das Protokoll berufen?

Vielen Dank für die Information. Bianca