Hallo wollte fragen ob Gerichtsvloozieherkosten noch erstattungsfähig sind wenn der Vollstreckungsauftrag zurückgenommen wurde. Es geht darum das ein Gerichtsvollzieher eine berechtigte Forderung beitreiben wollte. Das zuständige Gericht hat den Vollstreckungsauftrag aber in der Zwischenzeit zurückgenommen, was bedeutet das es nun ja keine rechtliche Grundlage mehr für den Gerichtsvollzieher gibt.
Muss ich nun dessen Kosten noch übernehmen.
Weiter geht es um eine Ratenzahlung
Aus dieser heißt es Zitat
" Es wurden alle gegen sie bestehenden Forderungen in die ratenbewilligung aufgenommen "
Bedeutet für mich alle Forderungen sind nach Bezahlen aller Raten abgegolten.
Nun wird aber versucht dieser Ratenvereinbarung weitere Kosten hinzuzufügen welche bei Unterzeichnung der Vereinbarung angeblich noch nicht bestanden.
Frage ist sowas überhaupt zulässig.
Es geht hier um öffentlich rechtliche Forderungen.
ICH DANKE SCHON EINMAL.