Hypothetischer Fall:
Der A. ist Mieter in der Mietwohnung des B. Diese liegt in einem Mehrfamilienhaus. Unbekannte Täter versuchen in die Wohnung einzubrechen, sie beschädigen die Wohnungstür der Mietwohnung irreperabel.
A. meldet den Vorfall sofort der Polizei, diese ermittelt. Ebenso meldet A. den Vorfall sofort dem B.
Wer haftet für die Schäden an der Tür der Mietwohnung?
Erweiterte Frage:
B. gibt an dass seine Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernimmt. A. solle den Schaden seiner Hausratsversicherung übermitteln. A. besitzt keine solche Versicherung. Wer haftet?
Danke im Voraus :)