"Vermieter und Mieter verzichten wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erst nach Ablauf von 1 Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig."

Vertragsdatum ist der 27.04.2017

Mietbeginn ist der 01.10.2017

Zu welchem Datum kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wir sind der Meinung ab Vertragsdatum? Wäre das richtig?