Guten Tag!
Beim Einzug in unsere Wohnung befanden sich im Flur vom Vormieter verklebte Spiegel. Weder mit dem Vormieter (den wir nicht kennen) noch mit dem Vermieter haben wir eine Vereinbarung über eine Übernahme der Spiegel getroffen. Wir sind somit davon ausgegangen, dass die Spiegel nun zur Wohnung gehören und mitvermietet sind.
Jetzt beim Auszug verlangt die Hausverwaltung, dass wir die Spiegel entfernen, da wir sie (automatisch?!) übernommen hätten. Tatsächlich haben wir die Spiegel unserem Verständnis nach nur geduldet. Weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll sind die Spiegel erwähnt.
Hat hier jemand Ahnung, ob die Forderung der Hausverwaltung irgendeine Berechtigung hat und wie sich diese begründet?
Besten Dank!