Guten Abend,

Mein Vermieter und ich sind im kleinen Rechtsstreit.

Unzwar ist der Vermieter, ohne einen Anruf oder einen Brief, in meine Wohnung gegangen und hat das Schloss ausgetauscht.

Ein Nachbar beschwerte sich beim Vermieter, weil das Wasser in der Toilette durchgehen lief. Spülung War defekt. Gab aber kein Rohrbruch.

Ich muss zugeben, dass meine Wohnung gut vermüllt war.

Als ich ihn Anrief und ihn zu rede stellen wollte warum er das Schloß ausgetauscht hat, meinte er dass meine Wohnung schrecklich aussieht.

(Trotzdem kein Grund Hausfriedensbruch zu begehen und das Schloss auszutauschen)

Daraufhin habe ich einen Fachanwälte für Mietrechte eingeschaltet. Der Anwalt hat einen Brief aufgesetzt, dass ich bis zum 28.2 ausziehen möchte und 500€ Schmerzensgeld wegen Erniedrigung, weil der Vermieter die anderen Mieter die Wohnung sehen ließ.

Nun habe ich heute 22.02 eine SMS von meinem Vermieter bekommen , dass ich die Schlüssel sofort abgeben muss, sonst droht eine Anzeige und er sowieso eine Anzeige wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung einklagen will.

Es ist eine möbelisierte Wohnung, die möbelisierung aber nicht im Mietvertrag steht.

Meine Frage: 

-Wie wäre der korrekte nächste Schritt?

-Was ist mit der vorsätzlichen Sachbeschädigung? Beweispflicht? Wenn ja reichen Fotos,bevor ich eingezogen bin?

-Muss die möbelisierte Wohnung im Mietvertrag stehen?