In wiefern können Nachmieter nachträglich an abgesprochenen Preisen verhandeln?

Ich bin zum 1.3. gemeinsam mit meiner MB aus meiner Wohnung ausgezogen. Wir haben uns Nachmieter organisiert und einen großen Teil Möbel für einen Abschlag dagelassen, dem die NM auch kaufvertraglich zugestimmt haben. Außerdem war in der Absprache (nicht im Vertrag, ist aber auf Whatsapp dokumentiert), dass ich das Kellerabteil noch einen Monat nutzen darf, um meine Möbel unterzustellen, die ich noch nicht abholen kann. Weil die NM nicht alle Möbel von uns behalten wollten, und wir Sperrmüll angemeldet hatten, haben wir für sie einige Möbel auch rausgeräumt, die zur Debatte standen. Jetzt erhalte ich die Nachricht, dass wir ja nicht unser gesamtes Inventar entfernt hätten (was wir wohlgemerkt abgesprochen hatten, dass wir das dort lassen, was sie auch mit "Ist kein Problem" beantworteten) und dass sie 100€ vom Abschlag abziehen würden. Da habe ich damit reagiert, dass alles abgesprochen war und der Abschlag nichts mit dem Übergabezustand der Wohnung zu tun hätte und bot an, die Sachen noch abzuholen. Langer Rede kurzer Sinn: Das ganze ist eskalliert, sie sahen nicht ein, dem Abschlag nicht zu veringern und fordern jetzt von mir das Kellerabteil bis nächsten Mittwoch zu räumen, was ich niemals schaffe, weil eine schwierige Klausur bevorsteht. Würde ich der Forderung nicht nachkommen, würden sie den Abschlag täglich veringern. Ich sehe mich eigentlich im Recht, bin aber im Moment eher am kürzeren Hebel. Endlich die Frage: Dürfen die das einfach so, oder kann ich darauf vertrauen, das Recht auf meiner Seite zu haben?

Recht, Mietrecht, Nachmieter, Abschlagszahlung
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