Meine Vermieterin hatte mir einen überdachten Fahrradabstellplatz kostenlos zur Verfügung gestellt. Nun wurde die Überdachung beim Sturm stark beschädigt.

Der Platz der jetzt angeboten wird, wird von Ihr selber u.a. für die Lagerung von Gartenutensillien genutzt/große Gartenschirme und es kommt immer wieder dazu, dass die Fahrräder umfallen, dadurch auch beschädigt werden und man nicht "barrierefrei" an die Fahrräder kommt. Platz wäre ja da, wenn man "ordentlich" abstellen würde. Meine Frage, wenn ein Vermieter bereits einen Abstellplatz zur Verfügung gestellt hat, muss er selbst nach Sturmschaden, wieder einen adäquaten Platz zur Verfügung stellen???