Hallo zusammen,

wir haben vor knapp einem Jahr eine Ergeschosswohung auf dem Land angemietet. Vor und seitlich der Wohnung befindet sich eine Terasse, davor jeweils Rasen. Laut Mietvertrag haben wir das exklusive Nutzungsrecht der vor und seitlichen Gartenanteile die an die Terasse der Wohung anschließen. Vor Vertragsabschluss hat die Vermieterin dies auf Nachfrage zudem bestätigt. Zudem wurde der Garten in den vergangenen dreißig Jahren ausschließlich vom Erdgeschoss verwendet.

Nachdem nun der Sohn der Vermieterin in die Dachgeschosswohnung eingezogen ist, mach dieser sich im Garten breit. Auf Nachfrage bei der Vermieterin ist diese plötzlich der Meinung, dass der Gartenanteil der Allgmeinheit zustehen würde.

Was ist nun zu tun?


Besten Dank vorab.

Grüße

Klaus