Ich beziehe Leistungen von Hart 4 für meine Wohnung ...Habe mit meinem Vermieter vor Gericht stehen müssen , da es einen Monat nicht mit der Überweisung der Miete trotz Dauerauftrag klappte und natürlich musste ich für die gesamten Kosten aufkommen , welche ich nun monatlich mit €25 an ihn zahle ...das letzte Guthaben von fast €500 hat er einbehalten und auch dieses Guthaben € 700 will er mir nicht auszahlen ...

Er hat auch mit dem Jobcenter Kontakt und bekommt ab 03/2018 komplette Miete direkt überwiesen.

Meine Frage : darf der Vermieter ohne Zustimmung des Jobcenters einfach das Geld behalten , welches weder ihm noch mir zusteht ? Es sind Prozess und Anwaltskosten , die ja privatrechtlich sind und nicht die eigentliche Miete betrifft ...