Guten Tag. Ich ziehe in eine neue Wohnung um und ein Vertragsentwurf ist zu mir gekommen, es besagt, dass die Interessen des Wohnungseigentümers durch die dritte Person repräsentiert werden. Soll ich eine Kopie der Vollmacht zwischen dem Wohnungseigentümer und einem Dritten Person zusammen mit dem Mietvertrag haben? Das Formular Wohnungsgeberbestätigung für An/Ummeldung bei Bürgerbüro wird auch von Dritten ausgefüllt und unterschrieben. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.