Korrektur der Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist?

Hallo, am 30.12.2017 hatten wir die NK-Abrechnung 2016 im Briefkasten, mit einer Nachforderung von rd. 900 € für einen Mietzeitraum von 4,5 Monaten. Wo natürlich schnell aufgefallen ist, dass da was nicht stimmen kann. Grund für die hohe Nachzahlung war, dass der Vermieter vergessen hatte die Vorauszzahlung der Betriebs- und Heizkosten mit einzuberechnen, die einen Betrag von 640 € ausmachen. Daher haben wir Widerspruch eingelegt und eine Korrektur gefordert. Nun kam gestern am 19.02.2018 die korrigierte Abrechnung an, mit einem Nachzahlungsbetrag von rd. 260 €.

Nun meine Frage. Müssen wir die Nachforderung überhaupt noch bezahlen? Denn die Frist (31.12.2017) ist ja eindeutig überschritten. Denn es heißt ja: Der Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung inhaltlich auch dann noch korrigieren, wenn die eigentliche Abrechnungsfristverstrichen ist (12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode). Allerdings hat er dann keine Möglichkeit mehr, einen sich eventuell ergebenden Erstattungsbetrag geltend zu machen. Der Mieter darf darauf vertrauen, dass er nach Fristablauf nichts mehr nachzahlen muss.

Nun ist es ja so, dass auch schon in der ersten Abrechnung ein Erstattungsbetrag gefordert wurde. Heißt das, dass in diesem Falle der unterstrichene Satz nicht greift?

Ich hoffe es kann jemand eine Auskunft darüber geben.

Viele Grüße

Mieter, Recht, Mietrecht, Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen
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