Hallo Forengemeinde ...

Aus aktuellem Anlaß habe ich mal eine Frage an Euch:

Ich wohne in einem 4-Parteien-Haus als Mieter. Unser Haus verfügt über 1 Haupteingangstüre für alle Mieter, die dauerhaft verschlossen ist. Zugang zum Hausflur und Haus erhält man nur, wenn man im Besitz des Hausschlüssels ist.

Unsere Briefkästen befinden sich im Hausflur hinter jener besagten Haupteingangstüre. Der Zusteller der Deutschen Post AG hat einen Schlüssel für die Haupteingangstüre, um Briefe zuzustellen.

In der Haupteingangstüre befindet sich auch ein Briefschlitz. Durch die privaten Postdienste (z.B. NordBrief, Pin, usw.) wird Post an Hausbewohner einfach nur durch den Briefschlitz in der Haupteingangstüre geworfen und landet somit mitten auf dem Flur (ich gehe davon aus, dass die privaten Zusteller keinen Schlüssel für die Haupteingangstüre haben und deshalb so verfahren). Ebenso wird durch die Zusteller der kostenlosen Wochenendzeitungen so verfahren.

Mittlerweile kam es bei uns Bewohnern schon mehrfach vor, dass wir "eher zufällig" Kenntnis von Briefen genommen haben, die durch die privaten Zusteller so zugestellt wurden.

Daher unsere Frage an Euch:

Können wir den privaten Postdiensten aufgrund dieser Umstände ein sogenanntes Zustellverbot aussprechen? Gibt es hierfür auch Mustervorlagen?

Danke!