Hallo!

ich bin heute aus einem Personalwohnheim eines Krankenhauses (kirchlicher Träger) ausgezogen. Dabei haben sich 3 Probleme ergeben.

1.Offiziell habe ich meine Wohnung zum 28.02.2018 gekündigt. Den Schlüssel habe ich heute bereits abgegeben (22.02). Kann ich anteilig für die letzten Tage Miete erstattet bekommen?

2.Ich habe Ikea Spiegelplatten an der Wand angebracht. Leider sind beim ablösen Klebereste an der Wand verblieben bzw. Löcher an der Tapete entstanden. Ich hab die Löcher probiert zu flicken und habe die Klebereste entfernt und Überstrichen. Die Stellen sind bei genauem Hinsehen immernoch ersichtlich. Meine Vermieterin meinte daraufhin dass ich für den Schaden an der Tapete aufkommen muss (d.h. Renovierung zahlen), da im Mietvertrag steht: „Der Mieter haftet für Schäden,die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- & Anzeigepflicht entstanden ist.“ Auf diversen Internetseiten habe ich nun gelesen, dass ich nicht verpflichtet bin für die Renovierung aufzukommen. Die Wand unter der Tapete wurde nicht beschädigt!

3.ich habe das Appartment Besenrein übergeben. Im Bad und in der Küche war natürlich Kalk, sowie Staub in den Schränken und auf den Möbeln. Die Vermieterin hat mir daraufhin unterbreitet, dass das Appartment Grundgereinigt werden müsse. Dafür wird eine Reinigungsfirma vom Krankenhaus beauftragt. Ich soll für die Kosten die dabei anfallen, aufkommen. Meine Schlüsselkaution von 50€ habe ich nicht wiederbekommen, da das anscheinend damit verrechnet wird.

Im Mietvertrag steht dazu:

„Das Appartment ist nach Beendigung des Mietverhältnisses im gereinigten Zustand der Hauswirtschaftsleitung zu übergeben. Vermieter und Mieter vereinbaren, die Räume vor Übergabe gemeinsam abzunehmen.

Werden bei der Rückgabe der Mietsache Schäden oder Mängel festgestellt, die der Mieter zu vertreten hat , oder wird das Appartment nicht sauber zurückgegeben, so erfolgt die Beseitigung der Mängel oder Reinigung auf Kosten des Mieters.“

Ich werde eine Rechnung erhalten, mit der Auflistung der anfallenden Kosten.

Ist diese Klausel wirksam oder würde ich die Kosten zu unrecht tragen?

Danke schonmal im Voraus!